MUSIK und RECHT

Bernd Lutzenberger
Rechtsanwalt
Haspingerstraße 5
86165 Augsburg

Telefon
(0821) 792357
Fax
(0821) 711666

zum Mitteilungsformular
zurück zur Startseite
Anmeldung und Abrechnung von Musikdarbietungen
 
Grundsätzlich ist vor jeder öffentlichen Musikdarbietung die Einwilligung der GEMA einzuholen.
Die Anmeldung ist formlos möglich. Bei einer Einzelveranstaltung sind z.B. folgende Angaben zu machen:
  • Veranstaltungsdatum
  • Raumgröße
  • Höhe des Eintrittsgeldes
  • Art der Musikwiedergabe (Livemusik bzw. Tonträger)
  • Mitglied einer Gesamtvertrags-Organisation (i.d.R. 20% Nachlaß)

Für Live-Musik gilt: Nach der Veranstaltung ist eine Aufstellung über die gespielten Musikstücke bei der GEMA einzureichen.
 
Haben Sie weitere Fragen, dann schreiben Sie mir:  zum Mitteilungsformular
 
GEMA-Abgaben berechnen  Hier können Sie die GEMA-Vergütungen berechnen.


zurück zur Startseite

© Bernd Lutzenberger, design siliconBIT GmbH Friedberg, letzte Änderung