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MUSIK und RECHT
Bernd Lutzenberger Rechtsanwalt Haspingerstraße 5 86165 Augsburg
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Telefon (0821) 792357 Fax (0821) 711666

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Anmeldung und Abrechnung von Musikdarbietungen
Grundsätzlich ist vor jeder öffentlichen Musikdarbietung die Einwilligung der GEMA einzuholen.
Die Anmeldung ist formlos möglich. Bei einer Einzelveranstaltung sind z.B. folgende Angaben zu machen:
- Veranstaltungsdatum
- Raumgröße
- Höhe des Eintrittsgeldes
- Art der Musikwiedergabe (Livemusik bzw. Tonträger)
- Mitglied einer Gesamtvertrags-Organisation (i.d.R. 20% Nachlaß)
Für Live-Musik gilt: Nach der Veranstaltung ist eine Aufstellung über die gespielten Musikstücke bei der GEMA einzureichen.
Haben Sie weitere Fragen, dann schreiben Sie mir: 
Hier können Sie die GEMA-Vergütungen berechnen.
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© Bernd Lutzenberger, design siliconBIT GmbH Friedberg, letzte Änderung
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