MUSIK und RECHT

Bernd Lutzenberger
Rechtsanwalt
Haspingerstraße 5
86165 Augsburg

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Durchführung von Musikdarbietungen
 
Hier tauchen immer wieder folgende Fragen auf:
Welche Arten der öffentlichen Musiknutzung sind vergütungspflichtig?
Hierzu gehören u.a.:
  • Persönliche Auftritte von Berufsmusikern, aber auch Hobbymusikern (z.B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten)
  • Darbietung von Filmen oder Diaschauen (z.B. im Kino oder Gemeindesaal)
  • Wiedergabe mittels Ton- oder Bildtonträger
  • Wiedergabe von Radio- oder Fernsehsendungen (z.B. in Geschäften oder Gaststätten)
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Wann ist die Wiedergabe öffentlich?

Nach § 15 Abs.3 des Urheberrechtsgesetzes ist die Wiedergabe eines Werkes öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, daß der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.

Bei der Beurteilung, ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, kommt es auf den Personenkreis an, der an einer Veranstaltung tatsächlich teilnimmt.
Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen.

Grundsätzlich gilt: Je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Öffentlichkeit liegt auch dann vor, wenn die genannten Kriterien nur für einen Teil der anwesenden Personen zutreffen oder lediglich gleichgerichtete Interessen gegeben sind.
 
So gilt etwa eine Hochzeitsfeier im engsten privaten Kreis als nicht öffentlich, während eine Hochzeit, an dem das ganze Dorf teilnimmt, als öffentlich anzusehen ist. Eine Familienfeier, das Betriebsfest eines Kleinunternehmens, der Tanzkurs einer geschlossenen Schulklasse oder die Abschlußfeier eines kleinen Sprachkurses gelten als nicht öffentlich, wohl aber das Fest eines größeren Betriebes mit über 100 Teilnehmern, ein normaler Tanzkurs, wo die Teilnehmer mehr oder weniger zufällig zusammenkommen, Tanzstundenabschlußbälle, Vereinsfeiern, Wiedergaben im Vereinsheim/ Sportheim, im Hotel, im Krankenhaus, im Altersheim.
 
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Wer gilt als Veranstalter einer Musikdarbietung?
 
Als Veranstalter gilt regelmäßig derjenige, der für die Aufführung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist und der die Aufführung durch seine Tätigkeit veranlaßt hat. Dazu gehören z.B. Gastwirte, Saalbesitzer, Einzelhandelsgeschäfte, Vereine, Betriebe, Parteien, Gewerkschaften, Stadtverwaltungen.
 
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Was sind die Abrechnungskriterien für eine Musikveranstaltung?
  • Größe des Veranstaltungsraumes bzw. Personenfassungsvermögen eines Veranstaltungsplatzes
  • Höhe des Eintrittsgeldes
  • Zeitlicher Rahmen (Tage, Uhrzeit, Beginn und Ende der Veranstaltung)
  • Art der Musikwiedergabe (z.B. live, Tonträger)
Bei Tonträgerwiedergabe wird ein Zuschlag von 20 % für die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) geltend gemacht. Bei Radio- und Fernsehwiedergabe werden Zuschläge von 26 % für die GVL bzw. 20 % für die Verwertungsgesellschaft WORT (VG W) verlangt.
 
GEMA-Abgaben berechnen  Hier können Sie die GEMA-Vergütungen berechnen.
 
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Was passiert, wenn der Veranstalter die Musikdarbietung nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet?
 
Hier handelt es sich um eine unerlaubte Musiknutzung. In diesem Fall hat die GEMA einen Schadensersatzanspruch. Dieser beträgt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Doppelte des Normalvergütungssatzes.
 
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Ist neben der Rundfunkgebühr (GEZ) auch eine Vergütung an die GEMA zu entrichten?
 
Mit der Bezahlung der Rundfunkgebühr sind die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gesendeten Musikwerken und die hierfür den Urhebern nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Vergütungsansprüche nicht mit abgegolten. Neben der GEZ-Gebühr ist dann eine zusätzliche Vergütung an die GEMA zu leisten, wenn das Rundfunk- oder Fernsehgerät zur öffentlichen Wiedergabe genutzt wird. Dies ist etwa bei Hintergrundmusik in Geschäftsräumen, Aufenthaltsräumen, Gastronomiebetrieben usw. der Fall.
 
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Wie lange ist das Urheberrecht geschützt?
 
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Damit sind etwa die Klassiker Haydn, Mozart und Beethoven nicht mehr urheberrechtlich geschützt, im Gegensatz zu Richard Strauss, dessen 50. Todestag im September 1999 gefeiert wurde.
 
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Haben Sie weitere Fragen, dann schreiben Sie mir:  zum Mitteilungsformular


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© Bernd Lutzenberger, design siliconBIT GmbH Friedberg, letzte Änderung