MUSIK und RECHT

Bernd Lutzenberger
Rechtsanwalt
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Rechner zur Überprüfung der GEMA-Vergütungen

Jede öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik muß vor der Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Diese berechnet dann die entsprechende Vergütung. Für die Planung einer Veranstaltung ist es wichtig, die anfallenden Vergütungen zu kennen, um sie im Vorfeld noch beeinflussen zu können.

Mit dem Rechner haben Sie die Möglichkeit, die Höhe der jeweiligen GEMA-Vergütung festzustellen. Die berechneten Vergütungen beruhen auf den GEMA-Tarifen U-VK und M-U für Einzelveranstaltungen (Stand: 01.01.2005). Bei der Tonträgerwiedergabe ist der 20 %- Zuschlag an die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) bereits berücksichtigt. Im übrigen handelt es sich um Nettobeträge; dazu kommen dann noch 7 % Umsatzsteuer.

Und so geht's: Für die Vergütungsermittlung sind 2 Kriterien entscheidend: Die Raumgröße und die Höhe des Eintrittsgeldes. Klicken Sie nun einfach auf die Taste, die im Schnittpunkt Ihrer Raumgröße und Ihres Eintrittsgeldes liegt. Auf dem Display erscheinen dann die Vergütungsbeträge. Diese treffen in den meisten Standardsituationen zu. Abweichungen sind in Einzelfällen möglich.

Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir eine Mitteilung:
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 (Tarife 2005)
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oder sonstiges
Entgelt in Euro
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. bis 100 bis 133 bis 200 bis 266 bis 333 bis 400 bis 533 bis 666 bis 1332 bis 2000 bis 2500 bis 3000
0,00 bis 1,00
bis zu 1,50
bis zu 2,50
bis zu 4,00
bis zu 6,00
bis zu 20,00
Alle Tarifangaben sind ohne Gewähr!

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