MUSIK und RECHT

Bernd Lutzenberger
Rechtsanwalt
Haspingerstraße 5
86165 Augsburg

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Fax
(0821) 711666

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Überprüfung von Verträgen und Rechnungen
 
In einer Reihe von Fällen bietet es sich an, mit der GEMA einen Vertrag zur Musiknutzung abzuschließen. Häufig handelt es sich dabei um einen Jahresvertrag, der sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der Frist gekündigt wird. Überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihre Vertragssituation:

  • Laufzeit des Vertrages: Es gibt die Möglichkeit, Jahresverträge, Monatsverträge, Saisonverträge abzuschließen. - Überprüfen Sie, was günstiger für Sie ist.
  • Vertragsumfang: Entsprechen Raumgröße, Eintrittsgeld, Anzahl der Veranstaltungen noch den Tatsachen? Wird neben dem Wiedergaberecht auch das Vervielfältigungsrecht genutzt? Handelt es sich um Hörfunk- und/oder Tonträgerwiedergabe? Welche Änderungen haben sich seit dem letzten Vertragszeitraum ergeben?
  • Berücksichtigung des Gesamtvertragsnachlasses (GSVT-NL). Kann ein entsprechender Nachlaß genutzt werden?
Überprüfen Sie auch regelmäßig die Rechnungen, die Sie bekommen:
  • Ist bei Einzelaufführungen das richtige Veranstaltungsdatum angegeben?
  • Ist bei Dauernutzungen der richtige Veranstaltungszeitraum angegeben?
  • Ist die Anzahl der Veranstaltungen korrekt wiedergegeben?
  • Trifft die angegebene Art der Musikwiedergabe zu? (Z.B. Live-Musik, Tonträgerwiedergabe, Wiedergabe von Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen)
  • Trifft die angegebene Tarifstelle zu? (Raumgröße, Eintrittsgeld)
    Hier können Sie die GEMA-Vergütungen berechnen.
  • Ist ein eventuell möglicher Gesamtvertragsnachlaß (GSVT-NL) berücksichtigt?
Sollten Sie weitergehende Fragen oder Probleme zum Thema Verträge oder Rechnungen haben, biete ich Ihnen gerne meine Beratung und Hilfe an.

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